Rechte der Mitglieder

Die ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitglieder haben das Recht, an der Landesvollversammlung bzw. an den Sektionsversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen, soweit sie Aufgaben und Ziele des Vereins betreffen und an Beschlussfassungen nach den Bestimmungen der Statuten mitzuwirken. Den ordentlichen Mitgliedern steht das aktive und passive Wahlrecht zu. Die außerordentlichen Mitglieder haben nur aktives Wahlrecht. Die fördernden Mitglieder haben weder aktives noch passives Wahlrecht.

Pflichten der Mitglieder

Die ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitglieder sind verpflichtet die Aufgaben und Ziele des Vereins zu fördern und den Verein bzw. deren Mitglieder über den eigenen Wissenstand und die eigene Tätigkeit zu informieren. Sie verpflichten sich, das Statut der SüGAM und den deontologischen Kodex der Ärztekammer zu respektieren. Sie haben den von der Vollversammlung in Art und Höhe bestimmten Beitrag regelmäßig zu bezahlen.

 

Statut der Sügam pdf symbol
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