Rechte der Mitglieder

Die ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitglieder haben das Recht, an der Landesvollversammlung bzw. an den Sektionsversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen, soweit sie Aufgaben und Ziele des Vereins betreffen und an Beschlussfassungen nach den Bestimmungen der Statuten mitzuwirken. Den ordentlichen Mitgliedern steht das aktive und passive Wahlrecht zu. Die außerordentlichen Mitglieder haben nur aktives Wahlrecht. Die fördernden Mitglieder haben weder aktives noch passives Wahlrecht.

Pflichten der Mitglieder

Die ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitglieder sind verpflichtet die Aufgaben und Ziele des Vereins zu fördern und den Verein bzw. deren Mitglieder über den eigenen Wissenstand und die eigene Tätigkeit zu informieren. Sie verpflichten sich, das Statut der SüGAM und den deontologischen Kodex der Ärztekammer zu respektieren. Sie haben den von der Vollversammlung in Art und Höhe bestimmten Beitrag regelmäßig zu bezahlen.

 

Statut der Sügam pdf symbol

Vertrag auf Landesebene für die Regulierung der Beziehungen mit den Ärzten für Allgemeinmedizin gültig vom 01. Jänner 2008 bis zum 31. Dezember 2010

 

 

Arbeitsvertrag pdf symbol

Kollektivvertrag vom

18. Juli 2017

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Accordo collettivo nazionale per la disciplina dei rapporti con i Medici di Medicina Generale ai sensi dell' art. 8 del D.LGS. N. 502 del 1992 e successive modificazioni ed integrazioni, firmato il 23 MARZO 2005 (che "scade il 31 dicembre 2005 e rimane in vigore fino alla stipula del successivo Accordo")

 

 

Accordo collettivo nazionale pdf symbol

Die Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin ist eine wissenschaftliche Gesellschaft für die Förderung und Vermittlung allgemeinmedizinischer Kultur und deren wissenschaftlicher Grundlagen, und sie setzt sich für die Verwirklichung eines höchstmöglichen Standards der primärmedizinischen Versorgung und der Identifikation des Berufsbildes „Arzt für Allgemeinmedizin“ ein.

Die SÜGAM besteht zur Zeit aus ca. 220 Mitgliedern.

Ordentliche Mitglieder können alle Ärzte für Allgemeinmedizin werden bzw. sein, die den Beruf ausüben bzw. die ihn ausgeübt haben (z. B. Ärzte für Allgemeinmedizin im Ruhestand).

Außerordentliche Mitglieder können Ärzte in Ausbildung für Allgemeinmedizin werden.

Fördernde Mitglieder können Ärzte anderer Fachdisziplinen werden.

Der Erwerb der Mitgliedschaft bei der Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin erfolgt laut Artikel 4 der Statuten der SÜGAM.

Mit dem Beitritt zur Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin – SÜGAM verpflichtet man sich, den von der Landesvollversammlung jährlich festgesetzten Mitgliedsbeitrag (für das Jahr 2020 - 120,00 €) auf das Konto der SÜGAM
Nr. 261600 – Südt. Sparkasse AG - ABI 6045 - CAB 11613
IBAN :   IT39E0604511613000000261600    zu entrichten.

Dazu kann man den Südtiroler Sanitätsbetrieb ermächtigen, zugunsten der Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin einmal im Jahr einen Betrag in Höhe des jährlich festgesetzten Mitgliedsbeitrages der SÜGAM vom eigenen Gehalt in Abzug zu bringen. Diese Ermächtigung gilt bis zu Ihrem schriftlichen Widerruf.

 

Beitrittserklärung Formular

 
Ermächtigung Sanitätsbetrieb Formular  
Privacy pdf symbol
  Präsidentin  Dr. Doris Gatterer
  Vize-Präsident Dr. Pietro Murrali
     
  Kassier Dr. Simone Martino Kostner
  Schriftführerin Dr. Maria Verena Cicala
  Sektionsleiter Dr. Pia Ianniello Sektion Meran
    Dr. Pamela Visani Sektion Vinschgau
    Dr. Claudia Petroni Sektion Brixen
    Dr. Astrid Marsoner Sektion Pustertal
    Dr. Elisa Ferrandi
STV . Dr. Bettina Kofler
Sektion Bozen
  Mitglieder Dr. Martina Doliana
    Dr. Martin Lochmann
    Dr. Esther Niederwieser
     
  Kooptiertes Mitglied  
  Kooptiertes Mitglied  
  Ausserordentliches Mitglied  
     
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