Der Erwerb der Mitgliedschaft bei der Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin erfolgt laut Artikel 4 der Statuten der SÜGAM.

Mit dem Beitritt zur Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin – SÜGAM verpflichtet man sich, den von der Landesvollversammlung jährlich festgesetzten Mitgliedsbeitrag (für das Jahr 2020 - 120,00 €) auf das Konto der SÜGAM
Nr. 261600 – Südt. Sparkasse AG - ABI 6045 - CAB 11613
IBAN :   IT39E0604511613000000261600    zu entrichten.

Dazu kann man den Südtiroler Sanitätsbetrieb ermächtigen, zugunsten der Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin einmal im Jahr einen Betrag in Höhe des jährlich festgesetzten Mitgliedsbeitrages der SÜGAM vom eigenen Gehalt in Abzug zu bringen. Diese Ermächtigung gilt bis zu Ihrem schriftlichen Widerruf.

 

Beitrittserklärung Formular

 
Ermächtigung Sanitätsbetrieb Formular  
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